Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts

Erwerben beide Partner eine Immobilie, so ist es wichtig, zu klären, in welcher Form die Immobilie erworben wird. Werden beide Partner in Höhe ihrer Beteiligungsquote Miteigentümer, so könnte das Problem auftauchen, dass wenn einer der beiden Partner vermögenslos wird, die Immobilie von einer betreibenden Bank versteigert wird, weil die Darlehensrate, bei der man sich geeinigt hatte, nicht mehr bedient werden […..]
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Immobilienerwerb – Tod des Partners

Gefährlich kann die Situation sein, wenn beide Partner eine Immobilie gekauft haben. Beide haben die Immobilie bei der Bank finanziert und einer von beiden stirbt und es treten Erben ein, die meistens überhaupt kein Interesse daran haben, dass die Immobilie weiter bezahlt wird und es auf eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung ankommen lassen. Um einen derartigen Fall zu verhindern könnte man […..]
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Darlehen

Probleme können auftauchen, wenn einer der beiden Partner die Nichteheliche Lebensgemeinschaft verlässt und beide Eigentümer der Immobilien sind. Es muss sodann geklärt werden, wer die Immobilie behält und wie der andere Partner abgesichert ist, der zwar gegebenenfalls aufgrund einer Auszahlung / Vereinbarung nicht weiter Darlehensraten im Innenverhältnis bezahlen muss, solange der andere Partner, der in der Immobilie bleibt, die Darlehensraten […..]
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Eigentumsverhältnisse – Innenverhältnis

Bei dem Erwerb von Immobilien muss man unterscheiden, dass die Art und Weise der Beteiligung auch letztendlich im Grundbuch eingetragen wird. Wird man je zur Hälfte Miteigentümer oder wird man dies in Form einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts (§§ 405 ff. BGB) oder in Form einer OHG (§§ 405ff. BGB) Etwas anders kann man natürlich auch regeln, indem man im […..]
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Zahlungsunfähigkeit

Auch im Rahmen eines Vertrages einer Nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollte die Situation einer Zahlungsunfähigkeit einer der beiden Partner berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn beide Partner gemeinsam ein Darlehen aufgenommen haben oder beide Partner Schuldverträge unterschrieben haben oder beide Partner eine Immobilie haben. Was geschieht, wenn einer der beiden Partner vermögenslos wird und beispielsweise bei der Immobilie das Bankdarlehen nicht […..]
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Immobilienkauf – Einseitige Arbeitsleistung

Vielfach kommt es bei dem Kauf einer Immobilie vor, dass einer der Partner Eigentümer der Immobilie wird und der andere Partner wird nicht als Eigentümer mit eingetragen. Warum dies so ist, wird meist damit begründet, dass der eine Partner Erben hat, denen er die Immobilie nicht zukommen lassen will. Die Gefahr einer derartigen Regelung besteht darin, dass der andere Partner […..]
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Darlehen – zinslos

Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten sich im Rahmen einer Vertragsgestaltung auch darüber beraten lassen, welche Auswirkungen es in steuerlicher Hinsicht hat, wenn einer der beiden Partner dem anderen Partner beispielsweise ein zinsloses Darlehen für den Ankauf einer Immobilie gibt. In einem derartigen Fall kann unter Umständen auch eine Schenkungssteuer anfallen.

Teilungsversteigerung

Über jeden Immobilienkauf, den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam tätigen, hängt immer das Schwert einer möglichen Immobilienversteigerung, was den meisten unbekannt ist. Im Klartext kann dies bedeuten, wenn beispielsweise die Bankdarlehen nicht bedient werden oder der Partner, der verlassen wurde, keine Lust mehr hat, die Darlehen zu bezahlen, dass er dann eine Zwangsversteigerung der Immobilie provozieren kann. Im Rahmen der […..]
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