Erwerben beide Partner eine Immobilie, so ist es wichtig, zu klären, in welcher Form die Immobilie erworben wird. Werden beide Partner in Höhe ihrer Beteiligungsquote Miteigentümer, so könnte das Problem auftauchen, dass wenn einer der beiden Partner vermögenslos wird, die Immobilie von einer betreibenden Bank versteigert wird, weil die Darlehensrate, bei der man sich geeinigt hatte, nicht mehr bedient werden […..]
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