Große rechtliche Probleme können entstehen, wenn die Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie kaufen. Erstens tritt die Frage auf: Kaufen die Partner die Immobilie in Miteigentümergemeinschaft, also das jedem ein gewisser Teil gehört –? Dies würde sich empfehlen im Hinblick auf unterschiedliche Geldbeträge, die für den Ankauf die einzelnen Partner zahlen, oder es gibt auch die Möglichkeit, dass man […..]
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