Trennungsunterhalt – Verwirkung

Leben die Partner gut ein Jahr in einem zu gemeinschaftlichen Eigentum erworbenen Haus zusammen, hat sich die Partnerschaft nach Ansicht des OLG Köln, Urteil vom 04.03.1999 so zu einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft verfestigt, dass Anspruch auf Trennungsunterhalt gem. § 1579 Nr. 7 BGB verwirkt ist. Im Klartext bedeutet dies, dass selbst, wenn der Partner eine Unterhaltsvereinbarung für die getrenntlebende Zeit getroffen […..]
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Versicherungen

Der nichteheliche Lebenspartner muss wissen, dass er keine Witwenrente bekommt, wenn der Partner verstirbt und auch versicherungsrechtlich schlechter gestellt ist, da er meistens mangels Ehe nicht mit in dem Vertrag mit einbezogen ist. Gleiches gilt bezüglich der Krankenversicherung, aber oft auch beispielsweise für Rechtsschutzversicherungen. Es empfiehlt sich daher dringend zu klären, ob die Versicherung den Lebenspartner mit einschließt. Die meisten […..]
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Ausgleichsansprüche – Verlöbnis

Eine ganz andere Rechtslage stellt sich dar, wenn die Partner sich gegenseitig ein Eheversprechen abgegeben haben. Man kann zwar aufgrund des Verlöbnisses gemäß § 1297 BGB nicht auf Eingehung der Ehe klagen. Das Verlöbnis verschafft einem aber gewisse Rechtsvorteile, wie beispielsweise die Zeugnisverweigerung im Zivilprozess in § 283 Nr. 1 ZPO und § 52 Abs. 1 Nr. 1 ZPO. Da […..]
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Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Postvollmacht

Wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, müssen Sie drauf achten, dass Sie bei Abwesenheit – schließlich bedingt durch Krankheit oder aus anderen Gründen – Ihres Lebenspartners, keine Postvollmacht haben, lassen Sie sich bei der Post eine Vollmacht geben. Auch Ehepartner haben übrigens keine Postvollmacht.