Die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sollten sich im Rahmen einer Vertragsgestaltung auch darüber beraten lassen, welche Auswirkungen es in steuerlicher Hinsicht hat, wenn einer der beiden Partner dem anderen Partner beispielsweise ein zinsloses Darlehen für den Ankauf einer Immobilie gibt. In einem derartigen Fall kann unter Umständen auch eine Schenkungssteuer anfallen.