Darlehen

Probleme können auftauchen, wenn einer der beiden Partner die Nichteheliche Lebensgemeinschaft verlässt und beide Eigentümer der Immobilien sind. Es muss sodann geklärt werden, wer die Immobilie behält und wie der andere Partner abgesichert ist, der zwar gegebenenfalls aufgrund einer Auszahlung / Vereinbarung nicht weiter Darlehensraten im Innenverhältnis bezahlen muss, solange der andere Partner, der in der Immobilie bleibt, die Darlehensraten bezahlt.

Das Risiko liegt allerdings darin, dass nach einigen Jahren gegebenenfalls der Partner, der in der Immobilie bleibt, das Darlehen nicht mehr bedient und dann der Partner, der die Partnerschaft verlassen hat, das Darlehen bedienen muss oder sogar Vollstreckungshandlungen der Bank gegen sich erdulden muss, da er nach wie vor Schuldner des Darlehens ist.

Uns ist aus der Praxis ein Fall bekannt geworden, bei dem der eine Partner die Immobilie verlassen hat und der andere Partner mit der Freundin, die er aus seinem Thailandurlaub mitgebracht hat, in der Immobilie blieb. Der andere Partner musste wutschnaubend weiterhin das Immobiliendarlehen bezahlen, weil er nicht wollte, dass aufgrund der damals schlechten Verkaufssituation die Immobilie verkauft wird oder dadurch versteigert wird und ein anderer den Zuschlag auf das Objekt erhält, da er nicht das höchste Gebot abgegeben hat, er dadurch erheblich Geld verliert. Der Zuschlagsbeschluss in der Versteigerung ist gleich ein Räumungstitel gegen den Partner.

Es ist somit ganz wichtig, wenn eine derartige Regelung zwischen Partnern getroffen wird, dass man dann auch die Trennungsmöglichkeit beachtet. An diesem Beispiel sieht man, wie wichtig es ist, eine gut ausgehandelte und überlegte Vereinbarung zu treffen.