Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts

Erwerben beide Partner eine Immobilie, so ist es wichtig, zu klären, in welcher Form die Immobilie erworben wird.

Werden beide Partner in Höhe ihrer Beteiligungsquote Miteigentümer, so könnte das Problem auftauchen, dass wenn einer der beiden Partner vermögenslos wird, die Immobilie von einer betreibenden Bank versteigert wird, weil die Darlehensrate, bei der man sich geeinigt hatte, nicht mehr bedient werden kann. Dieses Risiko besteht auch dann, wenn der Partner Schulden hat und ein Dritter in den Immobilienteil des Partners herein pfändet. Eine Versteigerung kann unter Umständen dann ausgeschlossen werden, wenn den Erwerb eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts durchführt, da die Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts meistens nicht die Schulden hat, sondern der einzelne Partner. Wie dies geht, sollte man sich von einem erfahrenen Praktiker erklären lassen.