Immobilieneigentum – Miteigentum

Große rechtliche Probleme können entstehen, wenn die Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie kaufen. Erstens tritt die Frage auf kaufen sie ….die Immobilie in Miteigentümergemeinschaft, also das jedem ein gewisser Teil gehört – dies würde sich empfehlen im Hinblick auf unterschiedliche Geldbeträge, die für den Ankauf die einzelnen Partner zahlen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass man die Immobilien in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kauft. Die Gesellschaft wird als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auch im Grundbuch eingetragen. In dem Gesellschaftsvertrag kann man auch eine etwaige Auseinandersetzung regeln, auch insbesondere regeln wer was bezahlt hat oder welche Arbeitsleistung wer eingebraucht hat. Wichtig ist auch eine Regelung die im GbR-Recht möglich ist, dass man klärt, wer im Todesfall dann den GbR-Anteil übernehmen kann – meist der überlebende Partner. Man kann auch im GbR-Vertrag regeln, dass die Teilungsversteigerung der einzelne Partner nicht verlangen kann, was letztendlich bedeutet, dass man sich bei einem etwaigen Verkauf einigen muss. Die Regelungen des GbR-Vertrages sind schwierig und sollten von einem Experten erläutert werden bzw. in einem Vertrag verfasst werden.