Immobilienerwerb – Tod des Partners

Gefährlich kann die Situation sein, wenn beide Partner eine Immobilie gekauft haben. Beide haben die Immobilie bei der Bank finanziert und einer von beiden stirbt und es treten Erben ein, die meistens überhaupt kein Interesse daran haben, dass die Immobilie weiter bezahlt wird und es auf eine Zwangs- oder Teilungsversteigerung ankommen lassen.

Um einen derartigen Fall zu verhindern könnte man einen Versteigerungsausschluss im Grundbuch eintragen lassen. Dieser schützt allerdings nicht davor, dass etwaige Erben einfach das Immobiliendarlehen nicht mehr bedienen und es dadurch zur Versteigerung kommt. Hier gäbe es auch die Möglichkeit der Eintragung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs für den anderen Partner, für den Fall, dass der andere Partner verstorben ist.

In einem derartigen Fall ist dringend eine Beratung notwendig, da die Regelungen sehr kompliziert sind und von jemanden getroffen werden sollten, der auf diesem Gebiet Erfahrung hat.