Kennen Sie das Delirium? Viele kennen das sogenannte „Delirium“ nicht. Aufgrund einer
ärztlichen Behandlung, meist Operationen kommt es oft zu einer Bewusstseinsstörung nach
der Operation oder nach dem ärztlichen Eingriff. Der Zustand ist ähnlich wie bei einem
Alkoholiker bei Alkoholentzug oder Vergiftung durch Medikamente oder Drogen.
Letztendlich tritt dadurch eine Handlungsunfähigkeit ein. Bei den meisten eingetretenen Fälle
mit Delirium wird dann von den Krankenhäusern oder den Ärzten sofort nachgefragt, gibt es
eine Vorsorgevollmacht. Wenn nein -> wird sofort Antrag auf Betreuung gestellt. Schneller
kann man nicht in eine Betreuung kommen als über das Delirium. Für die Angehörigen –
selbst für Bevollmächtigte taucht auf einmal das Problem auf, dass der Angehörige, der eine
Vollmacht erteilt hatte, nunmehr ein Betreuungsfall geworden ist. Das große Problem in
derartigen Fällen ist, dass bei Vorsorgevollmachten die Vorlage der Vollmacht ausreichend
sein müsste und dürfte, dass die Betreuung sofort eingestellt wird. Wenn keine
Vorsorgevollmacht vorlag, kann allerdings ein langatmiges Verfahren gegen die Betreuung
passieren. Dies ist oftmals deswegen auch langatmig, weil der nunmehr Betreute mit
entsprechenden Medikamenten so behandelt wurde, dass oftmals das Delirium nicht sehr
schnell endet. Ein weiterer sehr wichtiger Grund eine Vorsorgevollmacht zu erstellen ist
gerade die hier aufgezeichnete Problematik.