Wir empfehlen nichtehelichen Lebenspartnern, welche gemeinsam Mieter einer Wohnung sind, dringend eine Rechtsschutzversicherung speziell für den Mietvertrag abzuschließen.
Die Frage, wer bei der Trennung was bekommt, insbesondere, wer die Wohnung wann kündigen kann, sowie ob ein einklagbarer Anspruch auf Zustimmung zu einer Kündigung besteht, kann sehr kostspielig werden. Sichern Sie dieses immanente Risiko durch eine Rechtsschutzversicherung ab.