Mietvertrag – Gemeinsamer Vertragsschluss oder nur ein Vertragspartner

Es gibt viele Varianten, wie Sie einen Mietvertrag abschließen können. Bei einem Mietvertrag, den beide unterschreiben, gibt es ein Problem, nämlich, dass beide kündigen müssen. Schließt nur einer den Vertrag ab, dann hat der andere Lebenspartner das Risiko, bei einer Trennung im Streit sofort der Wohnung verwiesen zu werden. Zumindest ist die Schutzzeit, die ihm eventuell durch das Gericht gewährt wird, sehr gering.

Schließen Sie für diesen Fall am Besten einen extra Vertrag, in dem eine genaue Vereinbarung getroffen wird, wie lange Sie notfalls in der Wohnung leben können.