Mietvertrag – weitere Lebenspartner

In der Praxis haben wir erlebt, dass ein Lebenspartner auf die Idee kam, während der Lebenspartnerschaft einen weiteren Lebenspartner in der gemeinsamen Wohnung aufzunehmen, um den anderen Lebenspartner heraus zu drängen. Nachdem dieser alleiniger Mieter der Wohnung war, konnte er über die Wohnung verfügen und das Hausrecht allein bestimmen,wie er wollte.

Auch für diesen Fall sollten Sie im Rahmen eines Partnervertrages eine Regelung treffen, da es wohl nicht sehr schön ist, wenn Sie morgens schon Ihren Nachfolger oder Ihre Nachfolgerin in der Badewanne treffen.