Nichteheliche Lebensgemeinschaft – Eigentumswohnung – gemeinsames Eigentumshaus

Ein besonderes Problem kann bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auftauchen, wenn die Partner gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung gekauft haben und beide im Grundbuch eingetragen sind.

Stirbt der eine Partner, dann kann es passieren, dass wenn keine erbrechtliche Regelung getroffen worden ist, die Erben des Partners, der verstorben ist, in die Eigentumsstellung des Partners einrücken, falls die gesetzliche Erbfolge gilt oder jemand drittes den Eigentumsanteil erwirbt, der im Testament von dem Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft erwähnt wurde.

Es kann sodann das große Problem auftauchen, dass der Erbe bzw. der neue Miteigentümer die Wohnung oder das Haus schnell zu Geld machen will. Im Zweifelsfall wird er sodann eine Versteigerung anordnen lassen, mit der Konsequenz, dass der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft aus der Wohnung oder aus dem Haus gekündigt wird. Es empfiehlt sich hier dringend, rechtlichen Rat einzuholen bzw. eine entsprechende rechtliche Vereinbarung zu treffen, dass der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft abgesichert ist.