Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Forschungsinstitute der Kester-Haeusler-Stiftung befassen sich mit Rechtsthemen, die wissenschaftlich nur wenig erforscht sind. Es handelt sich hier um Rechtsthemen, die allerdings im Alltag eine große Rolle spielen.

Die Kester-Haeusler-Stiftung befasst sich sehr intensiv mit den Themen, die alte Menschen betreffen. Die Kester-Haeusler-Stiftung erhielt in der Vergangenheit immer wieder Fragen zu dem Thema, welche Rechte und Pflichten habe ich in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, da viele ältere Menschen unverheiratet zusammen leben, um Ihre Rentenansprüche aufrecht zu erhalten, die Sie bei Wiederverheiratung eventuell verlieren würden.

Es handelt sich also um ein ganz erhebliches Rechtsproblem für ältere Menschen. Allerdings sind mit dem Thema „nichteheliche Lebensgemeinschaft“ auch mehrere Millionen jüngere Menschen in Deutschland betroffen, da gerade die Tendenz, immer weniger zu heiraten deutlich zunimmt.

Erschreckend ist, wie wenig die einzelnen Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft von Ihren Rechten und Pflichten wissen. Meist gehen Sie eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ein, ohne sich in irgendeiner Art und Weise über die Frage des Auseinandergehens bei gemeinsamen Anschaffungen zu informieren. Welche Möglichkeiten Sie bereits bei Beginn der nichtehelichen Lebensgemeinschaft hätten, wenn eine vertragliche Regelung getroffen worden wäre.

So können beispielsweise erbrechtliche Regelungen, Unterhaltsfragen, Sorgerechtsregelungen und Vollmachten bezüglich gemeinsamer Kinder in einem Vertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft geregelt werden.

Allerdings können schwerwiegende Probleme während der nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch auftauchen. Dies gilt insbesondere, wenn gemeinsam finanzierte Immobilien oder sonstige gemeinsam finanzierte Projekte existieren. Meistens gibt es hier kaum eine Regelung, die die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft für den Fall der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft getroffen haben.

Besonders problematisch sind die Fälle, bei denen ein Partner Eigentümer der Immobilie ist und ein Partner im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wurde und der andere Partner mit finanziert hat. Die gleichen Probleme treten auch auf, wenn der Partner der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam einen Mietvertrag schließt. Es noch mehr Probleme auftauchen, wenn nur ein Partner den Mietvertrag geschlossen hat und der andere Partner sich darauf beruft, dass bei Trennung der andere sofort das Haus verlassen muss.

Wir werden auch noch eine Übersicht in der Aufstellung bringen.

Die Kester-Haeusler-Stiftung versucht wissenschaftlich die Problemkreise zu erörtern und bringt auch Hinweise über Entscheidungen, die hierzu in den letzten Jahren gefällt wurden.

Den Unterschied zwischen Ehe und nichtehelicher Lebensgemeinschaft werden wir ebenfalls noch klar darlegen, indem wir die Rechte und Pflichten einer Ehe mit den Teilen der Rechte und Pflichten der nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegenüberstellen.

Wir sind der Ansicht dass die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft einen Vertrag schließen sollten. Dies hat nichts mit Misstrauen zu tun, sondern beinhaltet an sich sogar ein Zeichen der gegenseitigen Achtung, dass man den Partner, mit dem man eine nichteheliche Lebensgemeinschaft eingeht, zeigt, dass selbst wenn eine Trennung aus irgendeinem Grund passiert, man genauso fair ist, wie man zu Beginn der Partnerschaft war.

Der Unterzeichner hat sich in den letzten Jahrzehnten mit der vertraglichen Gestaltung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft befasst und hat vor vielen Jahren den ersten Mustervertrag für die nichteheliche Lebensgemeinschaft verfasst. Wenn irgendwelche Fragen Ihrerseits oder Anregungen existieren, schreiben Sie uns bitte, da wir über derartige Anfragen und Anregungen dankbar sind, auch um unsere Forschungsergebnisse immer weiter vertiefen zu können.