Der nichteheliche Lebenspartner muss wissen, dass er keine Witwenrente bekommt, wenn der Partner verstirbt und auch versicherungsrechtlich schlechter gestellt ist, da er meistens mangels Ehe nicht mit in dem Vertrag mit einbezogen ist.
Gleiches gilt bezüglich der Krankenversicherung, aber oft auch beispielsweise für Rechtsschutzversicherungen. Es empfiehlt sich daher dringend zu klären, ob die Versicherung den Lebenspartner mit einschließt. Die meisten Lebenspartner schließen nur Angehörige mit ein. Dies sind Ehepartner und Abkömmlinge, aber nicht der nichteheliche Lebenspartner, soweit nicht in den Versicherungsbedingungen eine besondere Regelung getroffen wurde.
Es müssen sämtliche Versicherungsarten durchgeprüft werden, also auch Autoversicherungen, in wie weit diese den Lebenspartner mit einschließen. Es empfiehlt sich natürlich auch eine entsprechende Verpflichtung, dies in den Vertrag der nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufzunehmen.